Aktuelles
 

Nachzahlung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung im Juli 2025

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung wurden bereits am 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht; Kinderlose müssen 4,2 Prozent zahlen, Eltern 3,6 Prozent. Bei Rentnerinnen und Rentnern wurden bis Juni 2025 diese erhöhten Beiträge noch nicht berücksichtigt. Erst mit der erhöhten Julirente werden die Beiträge einmalig abgezogen, also 1,2 Prozent für sechs Monate.

 

Die nachfolgenden Beispielberechnungen zeigen die Höhe der Nettorenten von Juni bis August 2025 für pflichtversicherte Rentenbeziehende auf. Die Bruttorente betrug jeweils 1.000,00 EUR von Januar bis Juni; am 1. Juli erhöht sich die Rente um 3,74 Prozent.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

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Informationen zum Rentenrecht
 

Broschüre des Monats

Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle

Nicht erwerbsfähig und trotzdem versorgt: Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten können. Helfen Ihnen die möglichen Rehabilitationsmaßnahmen nicht, kommt für Sie eine Rente in Betracht. In der Broschüre finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Arten einer Erwerbsminderungsrente. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie diese Renten erhalten können, wie sie berechnet werden und welche Regelungen es zum Hinzuverdienst gibt.

Video des Monats

Verbesserungen von EM-Renten - Auszahlung

In diesem Erklärvideo erfahren Sie, wie die Auszahlung des Zuschlags für Erwerbsminderungsrenten ab dem 1. Juli 2024 und ab dem 1. Dezember 2025 funktioniert.

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Zeitschrift des Monats

„zukunft jetzt“

Viermal im Jahr informiert Sie die Deutsche Rentenversicherung in Reportagen, Interviews und Berichten über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. „zukunft jetzt" bringt Sie in Sachen Rente, Altersvorsorge, Reha oder Gesundheit auf den neuesten Stand.

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Irrtum des Monats

Nach einer Gehaltserhöhung habe ich zwar mehr Brutto, aber weniger Netto als vorher. 

Das kann aus mathematischer Sicht niemals passieren. Und doch hält sich die Annahme hartnäckig.

Grund dafür ist eine Verwechslung zwischen dem Grenz- und dem Durchschnittssteuersatz. In Deutschland gilt das Prinzip der progressiven Besteuerung. Wenn das Gehalt steigt, kann es passieren, dass auf die zusätzlich verdienten Euros ein höherer Grenzsteuersatz angewendet wird, aber nicht auf das gesamte Gehalt. Der Durchschnittssteuersatz steigt zwar auch, aber dies führt nicht zu einem geringeren Auszahlbetrag beim Gehalt als zuvor.

Zu beachten ist aber, dass Empfänger von bestimmten Sozialleistungen wie Elterngeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld durch ein höheres Einkommen finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen bzw. diese Sozialleistungen komplett wegfallen können. Das Gesamteinkommen kann in diesen Fällen tatsächlich sinken; das Nettogehalt ist aber höher als zuvor.

Nachricht des Monats

14 Millionen Rentenbeziehende müssen keine Einkommensteuer zahlen

Weniger als ein Drittel der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen Steuern zahlen. Von den mehr als 21 Millionen Rentenempfängern 2025 zählen voraussichtlich etwa 6,7 Millionen Menschen zur Kategorie „Steuerpflichtige mit Renteneinkünften“. 

Rund 131.000 Rentnerinnen und Rentner zahlen 2025 keine Steuern mehr, da sie von der Erhöhung des Grundfreibetrags profitieren. Es kommen aber wegen der Rentenerhöhung ab Juli 2025 rund 115.000 Rentnerinnen und Rentner neu als Steuerpflichtige hinzu.

Der steuerliche Grundfreibetrag war 2025 auf 12.096 Euro erhöht worden, für Verheiratete liegt er bei 24.192 Euro. 2024 waren es noch 11.784 (Verheiratete: 23.568) Euro.

Hinweis des Monats

Faktencheck: Ohne Lebensnachweis keine Rente. Stimmt das?

Wer in den sozialen Medien unterwegs ist, hat eventuell die folgende Nachricht gelesen: „Alle Rentnerinnen und Rentner müssen ab August selbst aktiv werden, um künftig noch ihre Rente beziehen zu können. All jene, die sich nicht rechtzeitig darum kümmern, der Deutschen Rentenversicherung einen Lebensnachweis zu schicken, müssen damit rechnen, dass ihre Rente eingestellt wird.“

Dies ist in dieser Pauschalität nicht richtig.

Die Rentnerinnen und Rentner, die in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz haben, müssen keine Lebensbescheinigung vorlegen. Die Deutsche Rentenversicherung wird automatisch über einen Todesfall durch die Meldebehörden informiert. So wird sichergestellt, dass keine Rente überzahlt wird.

Auch bei einem Wohnsitz im Ausland muss die Mehrzahl der Rentenbeziehenden nichts tun, da ein Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden stattfindet. Das gilt zum Beispiel für Länder wie Australien, Italien, Spanien und Österreich.

Nur bei Ländern, mit denen dieser Datenabgleich nicht möglich ist, müssen die dort ansässigen Rentnerinnen und Rentner jährlich im Sommer selbst nachweisen, dass sie noch am Leben sind. In diesem Jahr wurden die entsprechenden Unterlagen im Juni und Juli per Post zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt.

Tipp des Monats

Erwerbsminderungsrente – bitte aufpassen

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zeitlich befristet gezahlt. Bis wann Sie Ihre Rente bekommen, steht in Ihrem Rentenbescheid. 

Deshalb ist es wichtig, etwa vier Monate vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente zu stellen.

Wird Ihnen die Rente nach erfolgter Prüfung dann weiterhin gezahlt, handelt es sich nicht um eine „neue“ Rente. Sie kommen daher nicht in den Genuss neuer Regelungen (zum Beispiel der verlängerten Zurechnungszeit).

Es kann sinnvoll sein, sich zusätzlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Sollte Ihr Rentenanspruch wegfallen, dann können Sie möglicherweise Anspruch auf Gelder aus der Arbeitsförderung haben. Hier müssen Sie aber bestimmte Fristen einhalten.

Weitere Tipps finden Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Fachbegriff des Monats

Renteninformation und Rentenauskunft

Grundsätzlich erhalten Versicherte ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation. Sie gibt den Versicherten Auskunft über den aktuellen Stand ihres Rentenversicherungskontos, zeigt bisher erworbene Rentenansprüche und gibt eine Hochrechnung über die Höhe der voraussichtlichen Rente.

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Sie enthält den Versicherungsverlauf, also die Übersicht aller gespeicherten Versicherungszeiten. Weiterhin wird der jeweilige Beginn für die Regelaltersrente, die Rente für besonders langjährig Versicherte, die Rente für langjährig Versicherte sowie die Schwerbehindertenrente angegeben. Zusätzlich wird dem Versicherten mitgeteilt, ob die für die verschiedenen Rentenarten notwendigen Wartezeiten (5, 35 bzw. 45 Jahre) bereits erfüllt sind. Besonders interessant sind die Angaben zu den bisher erworbenen Entgeltpunkten und zu der bisher zu erwartenden Rentenhöhe.

Statistik

21,2 Mio.

Rentner(innen)

am 1. Juli 2023

x

x

x

379,8 Mrd. €

Ausgaben

im Jahr 2023

 

davon 340,4 Mrd. € an Rentenzahlungen

381,2 Mrd. €

Einnahmen

im Jahr 2023

 

davon 289,7 Mrd. € an Beitragseinnahmen

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