Rente mit 67
Unsere Gesellschaft altert. Das stellt die Deutsche Rentenversicherung vor finanzielle Herausforderungen. Der Gesetzgeber hat daher unter anderem beschlossen, die Altersgrenzen bei den meisten Rentenarten anzuheben.
Viele fragen sich nun: Ab wann wird das Rentenalter heraufgesetzt? Unter welchen Voraussetzungen kann ich dennoch früher in Rente gehen? Muss ich dafür Rentenabschläge in Kauf nehmen? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in dieser Broschüre.
Erfahrungsbericht: Familie Ballmann in der Kinder-Reha
Therapie, Schule und auch Freizeit: Der Film zeigt Ihnen, wie eine Mutter die Reha ihrer Kinder erlebt.
Sie werden zur Seite der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet.
„zukunft jetzt“
Viermal im Jahr informiert Sie die Deutsche Rentenversicherung in Reportagen, Interviews und Berichten über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. „zukunft jetzt" bringt Sie in Sachen Rente, Altersvorsorge, Reha oder Gesundheit auf den neuesten Stand.
Sie werden zur Seite der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet.
„Eine Reha-Leistung führt zur Kürzung der späteren Rente.“
Das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitation mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine erfolgreiche Rehabilitation zumeist zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente.
Überprüfung des Grundrentenzuschlags
Aktuell erreichen die Deutsche Rentenversicherung viele Anfragen, warum die Rentenhöhe ab Januar gestiegen bzw. gesunken ist. Der Hintergrund ist meist, dass die Höhe des Grundrentenzuschlags (Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung) neu festgesetzt wurde. Betroffene haben hierüber einen Bescheid erhalten.
Auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet, wenn es gewisse Freibeträge überschreitet. Zum 1. Januar wurde das Einkommen überprüft. Hierfür meldet das Finanzamt der Rentenversicherung jeweils im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Sollte dieses noch nicht bekannt sein, wird das Einkommen des vorvorletzten Jahres gemeldet. Bei der letzten Abfrage im Herbst 2024 hat das Finanzamt regelmäßig die Einkommensdaten für das Jahr 2022, hilfsweise für das Jahr 2021, gemeldet. Das entsprechende Einkommen wird auf den Grundrentenzuschlag ab 01.01.2025 angerechnet.
Sie werden zur Seite der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet.
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
Die Erziehung von Kindern wird bei der Rentenberechnung unter anderem mit der dreijährigen Kindererziehungszeit berücksichtigt, die entweder die Mutter oder der Vater erhalten kann. Wenn der Vater die Zeit erhalten soll, müssen Eltern gegebenenfalls gleich nach der Geburt tätig werden.
Erzieht der Vater das Kind überwiegend, ist die rückwirkende Anerkennung der Zeiten für ihn problemlos möglich. Anders sieht es aus, wenn er nicht überwiegend erzieht, weil beispielsweise beide Elternteile in gleichem Maße berufstätig sind. In diesen Fällen kann der Vater die Kindererziehungszeit nur erhalten, wenn beide Eltern dies schriftlich gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären. Die Erklärung kann für künftige Kalendermonate und für maximal zwei Kalendermonate rückwirkend abgegeben werden. Wird keine Erklärung abgegeben, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit.
Sterbevierteljahr: Witwen und Witwer können Vorschuss beantragen
Witwen und Witwer werden nach dem Tod des Partners finanziell durch die gesetzliche Rentenversicherung besonders geschützt. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, besteht die Möglichkeit bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente zu beantragen.
Für den Zeitraum von drei Kalendermonaten nach dem Monat des Todes (Sterbevierteljahr) wird als Überbrückung eine Rente in voller Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen in einer Summe im Voraus ausgezahlt.
Gezahlt wird dieser Vorschuss, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird. Eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers wird auf das Sterbevierteljahr nicht angerechnet.
Neben dem Antrag auf Vorschusszahlung muss außerdem ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Der gezahlte Vorschuss wird bei Bewilligung der Hinterbliebenenrente verrechnet.
Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert waren oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, Fach- oder Hochschule besucht haben.
Rentner(innen)
am 1. Juli 2023
x
x
x
Ausgaben
im Jahr 2023
davon 340,4 Mrd. € an Rentenzahlungen
Einnahmen
im Jahr 2023
davon 289,7 Mrd. € an Beitragseinnahmen
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.