Aktuelles
 

Nachzahlung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung im Juli 2025

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung wurden bereits am 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht; Kinderlose müssen 4,2 Prozent zahlen, Eltern 3,6 Prozent. Bei Rentnerinnen und Rentnern wurden bis Juni 2025 diese erhöhten Beiträge noch nicht berücksichtigt. Erst mit der erhöhten Julirente werden die Beiträge einmalig abgezogen, also 1,2 Prozent für sechs Monate.

 

Die nachfolgenden Beispielberechnungen zeigen die Höhe der Nettorenten von Juni bis August 2025 für pflichtversicherte Rentenbeziehende auf. Die Bruttorente betrug jeweils 1.000,00 EUR von Januar bis Juni; am 1. Juli erhöht sich die Rente um 3,74 Prozent.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

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Informationen zum Rentenrecht
 

Broschüre des Monats

Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht

Viele Arbeitnehmer und Selbständige, aber auch Rentner haben einen erhöhten Informationsbedarf zum Thema Steuerrecht. Die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung soll Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, was Sie unter „nachgelagerter Besteuerung“ zu verstehen haben und wie genau die Besteuerung der Renten funktioniert.

Video des Monats

Trickbetrug

Täuschend echt aussehende Briefe, verdächtige Anrufe oder unangekündigte Hausbesuche: Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern.

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Zeitschrift des Monats

„zukunft jetzt“

Viermal im Jahr informiert Sie die Deutsche Rentenversicherung in Reportagen, Interviews und Berichten über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. „zukunft jetzt" bringt Sie in Sachen Rente, Altersvorsorge, Reha oder Gesundheit auf den neuesten Stand.

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Rentenirrtum des Monats

"Die Rentenversicherung hat alle wichtigen Daten zu meiner Rente"

Nicht unbedingt. Bei abhängig Erwerbstätigen gehen viele Informationen automatisch an die Rentenversicherung. Zeiten einer Ausbildung oder Fortbildung muss man aber selbst melden. Um Kindererziehungszeiten für die Rente anzuerkennen, muss ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. 

Achten Sie darauf, Lücken im Rentenkonto zu schließen – sonst fällt die Rente niedriger aus.

Nachricht des Monats

Rentenerhöhung am 1. Juli 2025

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2025 der vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenanpassung zugestimmt. Damit können zum 1. Juli 2025 die Renten für rund 21 Millionen Rentenbeziehende um 3,74 Prozent steigen. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich von 39,32 Euro auf 40,79 Euro.

Hinweis des Monats

Die Digitale Rentenübersicht

Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal, das erstmals alle Informationen über die Ansprüche aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Alterssicherung bündelt und sie zentral abbildet. Alle Bürgerinnen und Bürger können die Digitale Rentenübersicht nutzen.

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Tipp des Monats

Pflege und Teilrente

Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und einen Angehörigen pflegen (ab Pflegegrad 2), können mit einer Teilrente ihre Rente erhöhen. Beim Bezug einer Vollrente zahlt die Pflegekasse nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen und einen Angehörigen pflegen, ist es von Vorteil, eine Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent zu beziehen. Dann zahlt die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. 

Zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen diese Beiträge dann die Rente im Rahmen der Rentenanpassung. Es lohnt sich deshalb, auf den geringen Anteil von 0,01 Prozent der Rente zu verzichten.

Die Deutsche Rentenversicherung rät aber, sich vorab über mögliche Auswirkungen auf eine vorhandene betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung zu informieren.

Nach Ende der Pflegetätigkeit kann die Vollrente wieder beantragt werden.

Fachbegriff des Monats

Entgeltpunkt

Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.

Beispiele für das Jahr 2024:

Das vorläufige Durchschnittsentgelt lag im Jahr 2024 bei 45.358 Euro.

Zur Berechnung der Entgeltpunkte teilt man das individuelle Arbeitsentgelt eines Jahres durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten im selben Jahr.

Wer im Jahr 2024 ein Bruttojahreseinkommen von 45.358 Euro hatte, erhält genau 1,0000 Entgeltpunkt. Wer brutto 60.000 Euro verdiente, erhält 1,3228 Entgeltpunkte (60.000 / 45.358). Beträgt das Bruttojahreseinkommen 30.000 Euro, werden 0,6614 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Statistik

21,2 Mio.

Rentner(innen)

am 1. Juli 2023

x

x

x

379,8 Mrd. €

Ausgaben

im Jahr 2023

 

davon 340,4 Mrd. € an Rentenzahlungen

381,2 Mrd. €

Einnahmen

im Jahr 2023

 

davon 289,7 Mrd. € an Beitragseinnahmen

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