Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung und der Minijob-Zentrale

Mediathek

Die Deutsche Rentenversicherung informiert Sie auf vielfältige Weise durch Broschüren, Zeitschriften, Videos, Podcasts und durch Online-Vorträge.

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Die Online-Seminare der Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale bietet auf ihrem YouTube-Kanal regelmäßig Online-Seminare zu wichtigen Themen rund um Minijobs und aus der Sozialversicherung an.

Themenauswahl:

  • Grundlagen der Sozialversicherung
  • Minijobs mit Verdienstgrenze und Beschäftigungen im Übergangsbereich
  • Kurzfristige Beschäftigung
  • Steuern im Minijob

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Rentenarten und Leistungen

Die Deutsche Rentenversicherung begleitet Sie vom Berufsanfang bis ins Rentenalter. Sie zahlt nicht nur eine Altersrente aus. Sie hilft auch, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, oder beim Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters.

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Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente

Die Erziehung von Kindern kann sich auf viele Arten positiv auf Ihr Rentenkonto auswirken. Die Deutsche Rentenversicherung honoriert Ihre Kindererziehung deutlich.

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Grundrentenzuschlag

Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Rentnerinnen und Rentner haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.

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Medizinische Rehabilitation

Die Deutsche Rentenversicherung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine medizinische Reha genehmigen, um Sie wieder fit fürs Arbeitsleben zu machen. Zur medizinischen Reha gehören neben der allgemeinen medizinischen Reha auch die Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, die onkologische Reha, die Reha bei Abhängigkeitserkrankungen und die Anschlussrehabilitation (AHB).

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Besteuerung der Rente

Renten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. 2005 war der Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet: Alles das, was Sie für die Altersvorsorge aufwenden, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später Ihre Renteneinkünfte besteuert. Schon seit dem Jahr 2023 kann man seine Rentenbeiträge i. d. R. steuerlich voll absetzen. Der Besteuerungsanteil steigt dagegen über einen langen Zeitraum jährlich an. Er liegt im Jahr 2025 für Neurentner bei 83,5 Prozent. Komplett zu versteuern sind Renten erst ab dem Renteneintrittsjahr 2058.

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Rentenlexikon

Im Rentenrecht werden viele fachsprachliche Bezeichnungen verwendet. Im Rentenlexikon finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Fachbegriffen von A wie Abfindung bis Z wie Zuzahlung. 

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