In der Zeit vom 25. bis 31. März 2025 können keine Beratungen stattfinden.
Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an einen anderen ehrenamtlichen Versichertenberater.
Informationen zum Rentenrecht
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Aktuelles
Vorsicht Falschmeldung: Keine Rentenzahlung wegen neuer EU-Richtlinie?
Aktuell kursiert auf verschiedenen Internetportalen und in den Sozialen Medien die Nachricht, dass ab Oktober 2025 Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt wird.
Das ist so nicht richtig.
Zwar müssen Geldinstitute ab Oktober 2025 überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt, Unternehmen oder Behörden können bei Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll.
Für die Rentenempfängerinnen und -empfänger wird es keine Änderung geben. Die Deutsche Rentenversicherung hat entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Somit werden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.
Aktuelles
Nachzahlung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung im Juli 2025
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung wurden bereits am 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht; Kinderlose müssen 4,2 Prozent zahlen, Eltern 3,6 Prozent. Bei Rentnerinnen und Rentnern wurden bis Juni 2025 diese erhöhten Beiträge noch nicht berücksichtigt. Erst mit der erhöhten Julirente werden die Beiträge einmalig abgezogen, also 1,2 Prozent für sechs Monate.
Die nachfolgenden Beispielberechnungen zeigen die Höhe der Nettorenten von Juni bis August 2025 für pflichtversicherte Rentenbeziehende auf. Die Bruttorente betrug jeweils 1.000,00 EUR von Januar bis Juni; am 1. Juli erhöht sich die Rente um 3,74 Prozent.


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
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