Kontaktdaten

Sie haben ein Anliegen oder möchten einen Termin vereinbaren?

 

Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen. Die Beratung findet in meinen Räumlichkeiten in 18546 Sassnitz statt. Die Beratung ist für Sie kostenlos. Fahrtkosten können nicht erstattet werden.

 

Mobilfunk: 015560 029381

E-Mail: w.bergmann@versichertenberater-ruegen.de

Hinweis

In der Zeit vom 24. bis 29. Juni 2026 können keine Beratungen stattfinden.

Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an einen anderen ehrenamtlichen Versichertenberater.

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Der persönliche Service ganz in Ihrer Nähe!

Beratung

Als gewählter Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund unterstütze und berate ich Sie auf der Insel Rügen in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ich gebe Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Rentenarten, erläutere, wann Sie in Rente gehen können und führe eine Hochrechnung über die Rentenhöhe zum gewünschten Rentenbeginn durch.

Zusätzlich prüfe ich Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit: Sind z. B. Schul- und Ausbildungszeiten oder Kindererziehungszeiten (falls zutreffend) bereits erfasst? Gibt es Lücken in Ihrem Versicherungskonto?

Die Beratung ist für Sie kostenlos, unabhängig davon, bei welchem Rentenversicherungsträger Sie versichert sind.

Unterstützung

Ich unterstütze Sie insbesondere bei:

  • Klärung von Versicherungszeiten
  • Antrag auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente
  • Prüfung von Rentenbescheiden
  • Unterstützung beim Ausfüllen und Einreichen von Formularen

Beratungstermin

Die Beratung findet nach Terminvereinbarung in meinen Räumlichkeiten in Sassnitz statt. 

Bitte bringen Sie vorhandene Versicherungsunterlagen und vor allem eine aktuelle Rentenauskunft zum Termin mit. Eine Renteninformation reicht nicht aus. Bei Bedarf kann ich eine Rentenauskunft vor dem Beratungstermin für Sie anfordern.

Die Beratung erfolgt im Rahmen eines ehrenamtlichen Mandats der Deutschen Rentenversicherung Bund. Da die Beratung dem gesetzlichen Sozialdatenschutz und der Schweigepflicht unterliegt, können Sie darauf vertrauen, dass ich Ihre persönlichen Daten nur im Zusammenhang mit der Beratung nutze.

Alle Leistungen der Versichertenberatung sind für Sie kostenlos. Fahrtkosten können nicht erstattet werden. Hausbesuche sind in begründeten Fällen möglich.

Der Generationenvertrag
 

Der Generationenvertrag in der staatlichen Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren: Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein, wovon die Renten der heute Älteren ausbezahlt werden. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.

 

 


Die Deutsche Rentenversicherung
Ihr verlässlicher Partner von Anfang an
 

Die gesetzliche Rente – nicht nur für Altersrentner

Viele Menschen beschäftigen sich mit dem Thema „Rente“ nur ungern oder überhaupt nicht. Die Jahrgänge ab 1964 erreichen die Regelaltersgrenze erst mit 67 Jahren. Als junger Erwerbstätiger hat man also noch viele Jahrzehnte vor sich, bevor man das Rentnerdasein mit einer dann hoffentlich auskömmlichen Rente „genießen“ kann.

Niemand von uns weiß aber, ob durch einen Schicksalsschlag eine Rente früher als gedacht beantragt werden muss.

Durch Unfall, Krankheit oder Behinderung kann die Leistungskraft so reduziert sein, dass man weniger als sechs bzw. drei Stunden am Tag arbeiten kann. Man ist dann teilweise bzw. voll erwerbsgemindert und erhält bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wir alle hoffen, dass es nie dazu kommt. Aber was geschieht, wenn ein Ehepartner (bzw. Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz) in jungen Jahren plötzlich aus dem Leben gerissen wird und damit auch ein Haushaltseinkommen wegfällt? In diesem Fall wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.

Auch eine Schwerbehinderung (mindestens Grad der Behinderung von 50) kann dazu führen, dass man vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Schwerbehindertenrente (mit oder ohne Abschläge) erhält. Dazu müssen aber weitere Bedingungen erfüllt sein.

Für Alleinerziehende ist die finanzielle Situation oft nicht rosig. Sollte der frühere Ehepartner plötzlich versterben, fällt die monatliche Unterhaltszahlung für die Kinder aus. Geschiedene können in einer solchen Situation, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die Erziehungsrente beantragen. Diese wird aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt.

 

Der Generationenvertrag
 

Der Generationenvertrag in der staatlichen Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren: Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein, wovon die Renten der heute Älteren ausbezahlt werden. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.

 

 


Die Deutsche Rentenversicherung
Ihr verlässlicher Partner von Anfang an
 

Die gesetzliche Rente – nicht nur für Altersrentner

Viele Menschen beschäftigen sich mit dem Thema „Rente“ nur ungern oder überhaupt nicht. Die Jahrgänge ab 1964 erreichen die Regelaltersgrenze erst mit 67 Jahren. Als junger Erwerbstätiger hat man also noch viele Jahrzehnte vor sich, bevor man das Rentnerdasein mit einer dann hoffentlich auskömmlichen Rente „genießen“ kann.

Niemand von uns weiß aber, ob durch einen Schicksalsschlag eine Rente früher als gedacht beantragt werden muss.

Durch Unfall, Krankheit oder Behinderung kann die Leistungskraft so reduziert sein, dass man weniger als sechs bzw. drei Stunden am Tag arbeiten kann. Man ist dann teilweise bzw. voll erwerbsgemindert und erhält bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wir alle hoffen, dass es nie dazu kommt. Aber was geschieht, wenn ein Ehepartner (bzw. Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz) in jungen Jahren plötzlich aus dem Leben gerissen wird und damit auch ein Haushaltseinkommen wegfällt? In diesem Fall wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.

Auch eine Schwerbehinderung (mindestens Grad der Behinderung von 50) kann dazu führen, dass man vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Schwerbehindertenrente (mit oder ohne Abschläge) erhält. Dazu müssen aber weitere Bedingungen erfüllt sein.

Für Alleinerziehende ist die finanzielle Situation oft nicht rosig. Sollte der frühere Ehepartner plötzlich versterben, fällt die monatliche Unterhaltszahlung für die Kinder aus. Geschiedene können in einer solchen Situation, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die Erziehungsrente beantragen. Diese wird aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt.

 

Jetzt schon um die Rente kümmern!

Die Bilder sind KI-generiert.

Es lohnt sich also, das Thema „Gesetzliche Rente“ nicht auf die lange Bank zu schieben.

Die Deutsche Rentenversicherung rät dazu, sich frühzeitig mit der Kontenklärung zu beschäftigen. Sind alle bisherigen Beschäftigungszeiten mit den richtigen Angaben zum Einkommen im Versicherungsverlauf erfasst? Sind Schul-, Fachschul- und Ausbildungszeiten sowie Kindererziehungszeiten (falls zutreffend) vollständig und richtig vermerkt?

Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsverlauf aktuell ist! Im Fall der Fälle kann Ihre Rente dann schneller bewilligt werden. Außerdem kann sofort erkannt werden, ob Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen können, nämlich mit der Rente für besonders langjährig Versicherte oder der Rente für langjährig Versicherte.

Das Rentenrecht ist sehr komplex. Deshalb bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Unterstützung an. Im gesamten Bundesgebiet sind ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater in Ihrer Nachbarschaft tätig, die Sie bei der Kontenklärung oder bei einem Rentenantrag unterstützen.

 

Informationen zum Rentenrecht

- Broschüren - Videos - Tipps und Hinweise - Fachbegriffe - Statistik
 

21,4 Mio. Rentnerinnen und Rentner

 

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402,0 Mrd. Euro Einnahmen 

davon 305,9 Mrd. Euro Beitragseinnahmen

 

402,8 Mrd. Euro Ausgaben

davon 360,1 Mrd. Euro Rentenausgaben

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