Symbolbild (KI-generiert). Die dargestellten Personen sind fiktiv.
Die Deutsche Rentenversicherung
Überblick über die Rentenarten
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Rentenarten. Welche für Sie infrage kommt, hängt von Ihren persönlichen Versicherungszeiten und Ihrer Lebenssituation ab.
Viele Versicherte erfüllen gleichzeitig die Voraussetzungen für mehrere Altersrenten. Welche Rentenart in Ihrem persönlichen Fall die beste Lösung ist, klären wir gern gemeinsam in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Die Altersrenten
Die nachfolgend in der Übersicht genannten Altersgrenzen gelten für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 und jünger. Für ältere Geburtsjahrgänge gelten Übergangsregelungen.
Letzte Aktualisierung: September 2026
Regelaltersrente
- Rentenbeginn: ab 67 Jahren
- Wartezeit: 5 Jahre
- Abschläge: keine
- Besonderheiten: Standardrente der gesetzlichen Rentenversicherung; Hinzuverdienst unbegrenzt möglich.
Altersrente für langjährig Versicherte
- Frühester Rentenbeginn: ab 63 Jahren
- Wartezeit: 35 Jahre
- Abschläge: bis zu 14,4 %
- Abschlag pro Monat: 0,3 Prozentpunkte
- Besonderheiten: Vorzeitiger Rentenbeginn ist freiwillig und führt zu lebenslangen Abschlägen; Hinzuverdienst unbegrenzt möglich.
Merke: Mit 35 Versicherungsjahren kann diese Rente bereits ab 63 Jahren bezogen werden. Ein früherer Rentenbeginn führt jedoch zu dauerhaften Abschlägen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Rentenbeginn: ab 65 Jahren
- Wartezeit: 45 Jahre
- Abschläge: keine
- Besonderheiten: Kein vorzeitiger Rentenbeginn möglich; nicht alle rentenrechtlichen Zeiten zählen zu den 45 Jahren; Hinzuverdienst unbegrenzt möglich.
Merke: Wer 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann diese Rente mit 65 Jahren ohne Abschläge erhalten.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ohne Abschläge)
- Frühester Rentenbeginn: ab 65 Jahren
- Wartezeit: 35 Jahre
- Abschläge: keine
- Weitere Voraussetzung: Anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50) bei Rentenbeginn.
- Besonderheiten: Hinzuverdienst unbegrenzt möglich.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit Abschlägen)
- Frühester Rentenbeginn: ab 62 Jahren
- Wartezeit: 35 Jahre
- Abschläge: bis zu 10,8 %
- Abschlag pro Monat: 0,3 Prozentpunkte
- Weitere Voraussetzung: Anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50) bei Rentenbeginn.
- Besonderheiten: Hinzuverdienst unbegrenzt möglich.
Merke: Mit 35 Versicherungsjahren kann diese Rente bereits ab 62 Jahren bezogen werden. Ein früherer Rentenbeginn führt jedoch zu dauerhaften Abschlägen.
Weitere Rentenarten
Erwerbsminderungsrente
- Für wen? Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft eingeschränkt ist.
- Voraussetzungen: Erfüllung der versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen.
- Besonderheiten: Es wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden.
Hinweis: Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.
Hinterbliebenenrente
- Für wen? Hinterbliebene nach dem Tod eines versicherten Ehe- oder Lebenspartners sowie Waisen.
- Rentenarten: Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente.
- Voraussetzungen: Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Erziehungsrente
- Für wen? Geschiedene Alleinerziehende nach dem Tod des früheren Ehepartners.
- Voraussetzungen: Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
- Besonderheit: Die Rente wird aus den eigenen Rentenanwartschaften des überlebenden Elternteils gezahlt, nicht aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen.
Voraussetzungen
Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dieser Renten erfüllt sind, lässt sich häufig erst nach Prüfung des individuellen Versicherungsverlaufs beurteilen. Im Rahmen meiner ehrenamtlichen Beratung erläutere ich Ihnen gerne die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen.
Der Generationenvertrag
Symbolbild (KI-generiert). Die dargestellten Personen sind fiktiv.
Der Generationenvertrag in der staatlichen Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren: Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein, wovon die Renten der heute Älteren ausbezahlt werden. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.