Die Deutsche Rentenversicherung
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Die gesetzliche Rente – nicht nur für Altersrentner
1. Regelaltersrente
Das ist die „Standardrente“, die ohne Abschläge gezahlt wird. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre (für alle ab Jahrgang 1964). Mindestens 5 Jahre Versicherungszeit (Wartezeit) müssen nachgewiesen werden.
2. Altersrente für langjährig Versicherte
Für Versicherte, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können, ist ein früherer Rentenbeginn ab 63 Jahren möglich. Diese Rente ist aber mit dauerhaften Abschlägen (0,3 Prozent pro Monat vor der Regelaltersgrenze) verbunden.
3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Dies ist die „abschlagsfreie Frührente“ bei sehr langer Beitragszeit (mindestens 45 Versicherungsjahre). Die Altersgrenze steigt schrittweise auf 65 Jahre (für alle ab Jahrgang 1964) Wichtig: Ein vorzeitiger Renteneintritt vor dieser Grenze ist nicht möglich.
4. Schwerbehindertenrente
Auch eine Schwerbehinderung (mindestens Grad der Behinderung von 50) kann dazu führen, dass man vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Schwerbehindertenrente (mit oder ohne Abschläge) erhält. Dazu müssen aber weitere Bedingungen erfüllt sein. Die Altersgrenze steigt schrittweise auf 62 bzw. 65 Jahre.
5. Erwerbsminderungsrente
Durch Unfall, Krankheit oder Behinderung kann die Leistungskraft so reduziert sein, dass man weniger als sechs bzw. weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Man ist dann teilweise bzw. voll erwerbsgemindert und erhält bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
6. Hinterbliebenenrente
Wenn ein Ehepartner (bzw. Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz) stirbt, fällt ein Haushaltseinkommen weg. In diesem Fall wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Kinder des Verstorbenen erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Waisenrente.
7. Erziehungsrente
Für Alleinerziehende ist die finanzielle Situation oft nicht rosig. Sollte der frühere Ehepartner plötzlich versterben, fällt die monatliche Unterhaltszahlung für die Kinder aus. Geschiedene können in einer solchen Situation, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die Erziehungsrente beantragen. Diese wird aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt.
Der Generationenvertrag
Der Generationenvertrag in der staatlichen Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren: Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein, wovon die Renten der heute Älteren ausbezahlt werden. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.
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