Symbolbild (KI-generiert). Die Darstellung dient der Veranschaulichung.
Häufige Fragen
Viele Versicherte haben vor dem ersten Beratungstermin ähnliche Fragen. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die kostenlose Beratung, zu Rentenanträgen und zu den erforderlichen Unterlagen.
Entstehen mir Kosten für die Beratung?
Die Beratung ist für Sie kostenlos – unabhängig davon, ob Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, einer Regionalträgerin oder der Knappschaft-Bahn-See versichert sind. Lediglich Fahrtkosten können nicht erstattet werden.
Muss ich in Sassnitz oder auf Rügen wohnen?
Nein. Ich berate Versicherte unabhängig von ihrem Wohnort. Viele Ratsuchende kommen aus Sassnitz, Sagard, Lohme, Glowe, Altenkirchen, Binz, Sellin, Göhren sowie aus anderen Orten des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das Formular "Rückrufwunsch".
Kann ich einen Termin absagen oder verschieben?
Selbstverständlich. Eine kurze Mitteilung genügt.
Kann ich auch mehrere Anliegen in einem Termin besprechen?
Ja. Häufig lassen sich beispielsweise Fragen zum Versicherungsverlauf, zur Rentenauskunft und zu einem Rentenantrag in einem Termin gemeinsam klären.
Wo findet die Beratung statt und kann ich dort parken?
Die Beratung findet in meinen Räumlichkeiten in Sassnitz statt. Parken Sie bitte auf dem großen Parkplatz am Anfang der Granitzer Straße. Von dort ist es nur eine Minute Fußweg zur Adresse Granitzer Straße 3.
Direkt vor dem Gebäude stehen keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung.
Sind Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar?
Ja. Sie können Bahn und Bus nutzen.
Nehmen Sie die Linie 18 (Stadtbus 1); Haltestelle „Rügener Ring“. Von dort sind es ca. sieben Minuten Fußweg (500 m).
Oder nutzen Sie die Linie 18 (Stadtbus 2); Haltestelle „Arkonastraße“. Von dort sind es ca. drei Minuten Fußweg (200 m).
Vom Bahnhof Lancken (Sassnitz) sind es 17 Minuten Fußweg über Dorfstraße und Rügener Ring.
Vom Bahnhof Sassnitz sind es 18 Minuten Fußweg über Birkenweg und Merkelstraße.
Sind Hausbesuche möglich?
Hausbesuche sind nur in begründeten Fällen möglich.
Wie läuft eine Beratung ab?
Im Beratungsgespräch besprechen wir Ihre persönliche Situation, z. B.:
- Rentenarten und Rentenbeginn
- Rentenhöhe (Hochrechnung)
- Versicherungsverlauf und Wartezeiten
- fehlende Zeiten
- Rentenantrag oder Kontenklärung
Wie lange dauert ein Beratungsgespräch?
Die Dauer hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Planen Sie bitte ungefähr folgende Zeit ein:
- Allgemeine Beratung: eine Stunde
- Antrag Altersrente: eine Stunde
- Antrag Hinterbliebenenrente: 1,5 Stunden
- Antrag Erwerbsminderungsrente: zwei bis drei Stunden
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Rentenberatung bringen Sie auf jeden Fall mit:
- aktuelle Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
- ggf. vorhandene Bescheide
Für Rentenantrag und Kontenklärung finden Sie hier eine Übersicht:
Ist die Rentenauskunft notwendig?
Ja. Für eine individuelle Beratung ist die Rentenauskunft deutlich hilfreicher als die jährliche Renteninformation, weil sie den vollständigen Versicherungsverlauf und eine detaillierte Rentenberechnung enthält. Falls Sie keine aktuelle Rentenauskunft haben, kann ich diese vor dem Termin für Sie anfordern.
Kann ich für einen Angehörigen einen Rentenantrag stellen?
Ja. Für einen Angehörigen können Sie einen Rentenantrag stellen. Als Familienmitglied benötigen Sie hierfür in der Regel eine formlose, schriftliche Vollmacht des Versicherten.
Sind meine Daten sicher?
Ja. Ihre Daten unterliegen dem gesetzlichen Sozialdatenschutz und der Schweigepflicht. Sie werden ausschließlich im Rahmen der Beratung verwendet.
Welche Unterstützung bieten Sie konkret?
Ich unterstütze Sie bei:
- Kontenklärung
- Rentenanträgen
- Prüfung Ihres Versicherungsverlaufs
- Erläuterung Ihrer Rentenauskunft
- Einschätzung der möglichen Rentenarten
- Fragen zu Rentenbescheiden
Wann sollte ich eine Beratung nutzen?
Zum Beispiel:
- vor dem Renteneintritt
- bei Unsicherheit über den Rentenbeginn
- bei fehlenden Versicherungszeiten
- bei Fragen zu einem Rentenbescheid
- bei Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente
Welche Rentenarten gibt es?
Es gibt drei Gruppen von Rentenarten: Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und die Erwerbsminderungsrente. Weitere Informationen finden Sie hier:
Sie haben hier Ihre Frage nicht gefunden?
Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf. Ich beantworte Ihre Fragen und unterstütze Sie gern persönlich.