Häufige Fragen
Viele Versicherte haben vor dem ersten Beratungstermin ähnliche Fragen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Was kostet die Beratung?
Die Beratung ist für Sie kostenlos, unabhängig davon, bei welchem Rentenversicherungsträger Sie versichert sind.
Übernehmen Sie auch Fahrtkosten?
Nein, Fahrtkosten können nicht erstattet werden.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail; alternativ können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Wo findet die Beratung statt?
Die Beratung findet in meinen Räumlichkeiten in Sassnitz statt.
Sind Hausbesuche möglich?
Hausbesuche sind nur in begründeten Fällen möglich.
Wie läuft eine Beratung ab?
Im Beratungsgespräch besprechen wir Ihre persönliche Situation, z. B.:
- Rentenarten und Rentenbeginn
- Rentenhöhe (Hochrechnung)
- Versicherungsverlauf und Wartezeiten
- fehlende Zeiten
- Rentenantrag oder Kontenklärung
Wie lange dauert ein Beratungsgespräch?
Bitte planen Sie ungefähr folgendes Zeitfenster ein:
- Allgemeine Beratung: eine Stunde
- Antrag Altersrente: eine Stunde
- Antrag Hinterbliebenenrente: 1,5 Stunden
- Antrag Erwerbsminderungsrente: zwei bis drei Stunden
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Rentenberatung bringen Sie auf jeden Fall mit:
- aktuelle Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
- ggf. vorhandene Bescheide
Für Rentenantrag und Kontenklärung finden Sie hier eine Übersicht:
Ist die Rentenauskunft notwendig?
Ja, sie ist deutlich hilfreicher als die einfache Renteninformation. Falls Sie keine haben, kann ich sie vor dem Termin für Sie anfordern.
Kann ich für einen Angehörigen einen Rentenantrag stellen?
Ja, Sie können für einen Angehörigen einen Rentenantrag stellen. Als Familienmitglied benötigen Sie hierfür in der Regel eine formlose, schriftliche Vollmacht des Versicherten.
Sind meine Daten sicher?
Ja. Ihre Daten unterliegen dem gesetzlichen Sozialdatenschutz und der Schweigepflicht. Sie werden ausschließlich im Rahmen der Beratung verwendet.
Welche Unterstützung bieten Sie konkret?
Ich unterstütze Sie bei:
- Kontenklärung
- Rentenanträgen
- Prüfung des Versicherungsverlaufs
- Einschätzung der für Sie möglichen Rentenarten
- Fragen zu Bescheiden
Wann sollte ich eine Beratung nutzen?
Zum Beispiel:
- vor dem Renteneintritt
- bei Unsicherheit über den Rentenbeginn
- bei fehlenden Versicherungszeiten
- bei Fragen zu einem Rentenbescheid
- bei Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente