Hinweis

In der Zeit vom 23. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 können keine Beratungen stattfinden.

Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an einen anderen ehrenamtlichen Versichertenberater.

Kontaktdaten

Sie haben ein Anliegen oder möchten einen Termin vereinbaren?

 

Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen. Die Beratung findet in meinen Räumlichkeiten in 18546 Sassnitz statt. Die Beratung ist für Sie kostenlos. Fahrtkosten können nicht erstattet werden.

 

Mobilfunk: 015560 029381

E-Mail: w.bergmann@versichertenberater-ruegen.de

In der Zeit vom 25. bis 31. März 2025 können keine Beratungen stattfinden. 

Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an einen anderen ehrenamtlichen Versichertenberater.

Informationen zum Rentenrecht

- Broschüren - Videos - Tipps und Hinweise - Fachbegriffe - Statistik
 

21,4 Mio. Rentnerinnen und Rentner

 

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402,0 Mrd. Euro Einnahmen 

davon 305,9 Mrd. Euro Beitragseinnahmen

 

402,8 Mrd. Euro Ausgaben

davon 360,1 Mrd. Euro Rentenausgaben

Aktuelles
 

Vorsicht Falschmeldung: Keine Rentenzahlung wegen neuer EU-Richtlinie?

Aktuell kursiert auf verschiedenen Internetportalen und in den Sozialen Medien die Nachricht, dass ab Oktober 2025 Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt wird.

Das ist so nicht richtig.

Zwar müssen Geldinstitute ab Oktober 2025 überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt, Unternehmen oder Behörden können bei Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll.

Für die Rentenempfängerinnen und -empfänger wird es keine Änderung geben. Die Deutsche Rentenversicherung hat entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Somit werden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.

Aktuelles
 

Nachzahlung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung im Juli 2025

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung wurden bereits am 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht; Kinderlose müssen 4,2 Prozent zahlen, Eltern 3,6 Prozent. Bei Rentnerinnen und Rentnern wurden bis Juni 2025 diese erhöhten Beiträge noch nicht berücksichtigt. Erst mit der erhöhten Julirente werden die Beiträge einmalig abgezogen, also 1,2 Prozent für sechs Monate.

 

Die nachfolgenden Beispielberechnungen zeigen die Höhe der Nettorenten von Juni bis August 2025 für pflichtversicherte Rentenbeziehende auf. Die Bruttorente betrug jeweils 1.000,00 EUR von Januar bis Juni; am 1. Juli erhöht sich die Rente um 3,74 Prozent.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

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